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Rasen mähen zur richtigen Zeit

Bei den derzeitigen Wetterverhältnissen wächst der Rasen sehr schnell. An dem schönen Grün können wir uns sehr erfreuen, aber der Rasenmäher ist durch die Witterung auch deutlich mehr im Einsatz.

In den vergangenen Tagen haben sich Bürgerinnen und Bürger über Lärmbelästigungen beschwert. Dabei war der Lärm von Rasenmähern, die auch während der Mittagszeit und Abends betrieben worden sind, der  meist genannte Grund.

Bitte beachten Sie auch im Hinblick auf ein gutes und faires Miteinander die Regelungen des Landesimmissionsschutzgesetzes.
Danach dürfen in Rheinland-Pfalz Geräte und Maschinen, wie beispielsweise Rasenmäher, in Gebieten die dem Wohnen dienen, an Werktagen in der Zeit von 13 bis 15 Uhr und von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig nicht betrieben werden.
Besonders lärmintensive Gartengeräte wie Freischneider, Grastrimmer, Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus an Werktagen auch in der Zeit von 7 bis 9 Uhr und von 17 bis 20 Uhr nicht betrieben werden.

 

Für die gewerbliche Nutzung gibt es ebenfalls Einschränkungen zur Mittagszeit. Diese müssen die besonderen Ruhezeiten für besonders lärmintensive Gartengeräte ebenfalls einhalten, dürfen aber nicht lärmintensive Arbeiten weiterführen.