Form- und Pflegeschnitt von privaten Hecken und Sträuchern

Sehr geehrte Mitbürger und Mitbürgerinnen,

derzeit häufen sich wieder die Hinweise aus der Bevölkerung, dass in Teilen der Ortslage Hecken und Sträucher deutlich sichtbar über die Grenzen von privaten Eigentümergrundstücken wachsen.

Das sicherlich auch durch die Witterung bedingte Wachstum von Hecken und Sträuchern führt teilweise dazu, dass Straßen und Wege in der Ortslage durch den starken Bewuchs eingeschränkt oder sogar beeinträchtigt werden.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit weise ich darauf hin, dass Hecken und Sträucher, die bereits in die Fahrbahn von Straßen oder Wegen ragen, durch einen Form- und Pflegeschnitte zurückzuschneiden sind. Mit dem nach dem Bundesnaturschutzgesetz erlaubten Rückschnitt soll einer möglichen Beeinträchtigung des Verkehrs entgegengewirkt werden.

 

In Hecken und Gebüschen finden Vögel geeignete Stellen, um Nester zu bauen. Grundstücksbesitzer sollten darauf achten, wenn sie ihre Büsche mit einem vom Bundesnaturschutzgesetz ausdrücklich ganzjährig erlaubten „schonenden Form- und Pflegeschnitt“ zurückschneiden.

 

Bevor man die Heckenschere ansetzt sollte man also vorsichtig prüfen, ob sich in der Hecke ein Vogel eingenistet hat.

Vielen Dank für Ihr Verständnis

Horst Gorges
Ortsbürgermeister